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Letzte Aktualisierung: Oktober 31, 2023

Offenlegungspflichten in Bezug auf SFDR

Offenlegungspflichten in Bezug auf SFDR

Offenlegungspflichten in Bezug auf SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)

Mogk GmbH & Co. KG macht die folgenden Angaben gemäß der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation „SFDR“ EU2019/2088):

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3)
Es ist unsere Verpflichtung und gelebte Praxis, neben den wirtschaftlichen Aspekten einer Investmententscheidung, Überlegungen zur Umwelt, zu sozialen Aspekten und zu den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung miteinzubeziehen. Dies tun wir jedoch ohne uns auf einen strikten Kriterienkatalog oder Reportinganforderungen zu verpflichten, da dies aufgrund der geringen Größenordnung unserer Beteiligungen sowie der Mogk GmbH & Co. KG allgemein aufwandtechnisch nicht zu bewerkstelligen wäre.
Als Teil des Investmentprozesses werden bei der Mogk GmbH & Co. KG identifizierte Nachhaltigkeitsrisiken thematisiert und sprechen bei potenziellen Beteiligungen deutlich gegen deren Erwerb. Es werden keine Investitionen getätigt, die im Konflikt mit unseren Standards stehen.

Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4)
Es ist uns bewusst, dass unsere Beteiligungen als wirtschaftliche Akteure Einfluss auf die Umwelt und soziale Aspekte nehmen. Basierend auf unseren Erkenntnissen aus dem Investmentprozess werden während der Haltedauer umweltrelevante Ziele definiert (Energie, Ressourceneinsatz, CO2 Ausstoß und Kreislaufwirtschaft). Sowohl die Spezial-AIFs als auch die Beteiligungen haben selbstverständlich alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen, sowie alle in dem jeweiligen Geschäftsbereich geltenden allgemein anerkannten Regeln und Standards zu befolgen.
Die SFDR verlangt von Mogk eine "Comply or Explain"-Entscheidung, ob sie die wichtigsten negativen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Übereinstimmung mit einem bestimmten, in der SFDR dargelegten System berücksichtigt. Mogk hat sich dafür entschieden, diese Regelung nicht einzuhalten, und zwar sowohl allgemein als auch in Bezug auf die beratenden Spezial-AIFs und deren zugrundeliegenden Beteiligungen, da die Datengrundlage den regulatorischen Anforderungen noch nicht gerecht wird und der Erhebungsaufwand Stand heute nicht zu bewerkstelligen wäre. Durch die Implementierung eines jährlichen Reportings auf Stufe der Beteiligungen arbeitet die Mogk GmbH & Co. KG an der Erhebung der entsprechenden Datengrundlage. Unser Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und eine Offenlegung der Daten wird daher jährlich geprüft.

Angaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Art. 5)
Die Mogk GmbH & Co. KG berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik insofern, dass keine Anreize geschaffen werden, um Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen. Die Handhabung von Nachhaltigkeitsrisiken fließt implizit in die Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter ein, wird aber nicht separat beurteilt.Zu Art. 3: Ein Nachhaltigkeitsrisiko stellt eine Gegebenheit oder ein Ereignis aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance dar, dessen Materialisierung potenziell negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte.Zu Art. 4: Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen sind Auswirkungen, die das Investment auf die ökologische und soziale Umwelt hat. Es ist im Vergleich zum Nachhaltigkeitsrisiko ein nach außen gerichteter Risikoansatz.

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